Leistungen
Verteidigung im Verkehrsrecht – vom Bußgeld bis zum Führerscheinentzug.
Vier Verteidigungsfelder, ein Ziel: Ihre Mobilität erhalten. Wir prüfen jeden Fall persönlich, halten Fristen und sagen Ihnen ehrlich, ob sich Einspruch oder Verteidigung lohnt.

01 · Bußgeld & Geschwindigkeit
Bußgeld & Geschwindigkeit
Geschwindigkeitsmessungen, Abstandsverstöße und Rotlichtverfahren sind die häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten. In allen drei Verfahrensarten gilt: jede Messung ist nur so verlässlich wie das eingesetzte Gerät, das geschulte Bedienpersonal und das Eichprotokoll.
Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen Messprotokoll und Eichschein und vergleichen die Bedienungsvorschriften des Geräteherstellers mit der konkreten Messsituation. Häufig finden wir formelle Fehler, die zur Verfahrenseinstellung führen.
Nach einer Studie der Verkehrsunfalltechnik-Sachverständigengesellschaft (VUT) sind rund 80 % aller Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeit fehlerhaft. Eine Prüfung kostet im Erstgespräch nichts.
- Akteneinsicht und Prüfung der Messunterlagen
- Bewertung von Eichschein, Bedienungsanleitung und Aufstellort
- Einspruch innerhalb der 14-Tage-Frist (§ 67 OWiG)
- Verhandlung über Verfahrenseinstellung oder Reduzierung

02 · Fahrverbot abwenden
Fahrverbot abwenden
Schon eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 – 30 km/h innerorts oder außerorts kann ein einmonatiges Fahrverbot bedeuten. Für Vielfahrer, Außendienstler und Berufskraftfahrer ist das oft existenzbedrohend.
Wir kämpfen um den Wegfall des Fahrverbots oder eine Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße. Dazu gehören Härtefallargumentation, Gutachten zur beruflichen Notwendigkeit und – wo es Erfolgsaussichten hat – die Anfechtung der Messung selbst.
- Härtefall- und Existenzgefährdungs-Argumentation
- Antrag auf Umwandlung in erhöhte Geldbuße
- Verteidigung bei drohendem Regelfahrverbot
- Wahl des günstigsten 4-Monats-Zeitraums (§ 25 Abs. 2a StVG)

03 · Führerscheinentzug & Verkehrsstrafrecht
Führerscheinentzug & Verkehrsstrafrecht
Bei Trunkenheit am Steuer, Drogenfahrten, Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr droht der Entzug der Fahrerlaubnis – häufig kombiniert mit einer Sperrfrist und einem Verkehrsstrafverfahren.
Wir verteidigen vom ersten Polizeitermin bis zum Urteil. Strategisch bedeutet das: kein voreiliges Geständnis, sorgfältige Prüfung der Beweismittel und eine klare Linie, ob auf Einstellung, geringere Strafe oder Freispruch gespielt wird.
- Verteidigung im Verkehrsstrafverfahren (§§ 315c, 316, 142 StGB)
- Beratung beim ersten Polizeitermin
- Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist
- Vorbereitung auf MPU bei drohendem Führerscheinentzug

04 · Punkte & MPU-Vorbereitung
Punkte & MPU-Vorbereitung
Seit dem reformierten Punktesystem 2014 reicht eine kleinere Häufung an Verstößen, um in den roten Bereich zu rutschen. Besonders betroffen sind Fahrer in der Probezeit, Vielfahrer und Berufskraftfahrer.
Wir beraten zum aktuellen Punktestand, helfen bei Einsicht in das Fahreignungsregister und entwickeln eine Strategie für Punktabbau, Aufbauseminare und – wenn nötig – die MPU. Dabei vermeiden wir teure Doppelseminare und konzentrieren die Vorbereitung auf das, was Ihre Behörde tatsächlich verlangt.
- Auskunft und Strategie zum Punktestand in Flensburg
- Begleitung in der Probezeit (§§ 2a, 2b StVG)
- Vorbereitung auf die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung)
- Anfechtung von Eignungszweifeln der Fahrerlaubnisbehörde
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