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Schneider Rechtsanwälte

Leistungen

Verteidigung im Verkehrsrecht – vom Bußgeld bis zum Führerscheinentzug.

Vier Verteidigungsfelder, ein Ziel: Ihre Mobilität erhalten. Wir prüfen jeden Fall persönlich, halten Fristen und sagen Ihnen ehrlich, ob sich Einspruch oder Verteidigung lohnt.

Bußgeldbescheid auf Holzschreibtisch – Detailaufnahme

01 · Bußgeld & Geschwindigkeit

Bußgeld & Geschwindigkeit

Geschwindigkeitsmessungen, Abstandsverstöße und Rotlichtverfahren sind die häufigsten Verkehrs­ordnungs­widrig­keiten. In allen drei Verfahrensarten gilt: jede Messung ist nur so verlässlich wie das eingesetzte Gerät, das geschulte Bedienpersonal und das Eichprotokoll.

Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen Messprotokoll und Eichschein und vergleichen die Bedienungs­vorschriften des Geräteherstellers mit der konkreten Messsituation. Häufig finden wir formelle Fehler, die zur Verfahrenseinstellung führen.

Nach einer Studie der Verkehrsunfalltechnik-Sachverständigen­gesellschaft (VUT) sind rund 80 % aller Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeit fehlerhaft. Eine Prüfung kostet im Erstgespräch nichts.

  • Akteneinsicht und Prüfung der Messunterlagen
  • Bewertung von Eichschein, Bedienungsanleitung und Aufstellort
  • Einspruch innerhalb der 14-Tage-Frist (§ 67 OWiG)
  • Verhandlung über Verfahrenseinstellung oder Reduzierung
Autoschlüssel auf dunkler Schieferfläche – Symbolbild Fahrverbot

02 · Fahrverbot abwenden

Fahrverbot abwenden

Schon eine Geschwindigkeits­überschreitung von 26 – 30 km/h innerorts oder außerorts kann ein einmonatiges Fahrverbot bedeuten. Für Vielfahrer, Außendienstler und Berufskraftfahrer ist das oft existenz­bedrohend.

Wir kämpfen um den Wegfall des Fahrverbots oder eine Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße. Dazu gehören Härtefall­argumentation, Gutachten zur beruflichen Notwendigkeit und – wo es Erfolgs­aussichten hat – die Anfechtung der Messung selbst.

  • Härtefall- und Existenz­gefährdungs-Argumentation
  • Antrag auf Umwandlung in erhöhte Geldbuße
  • Verteidigung bei drohendem Regelfahrverbot
  • Wahl des günstigsten 4-Monats-Zeitraums (§ 25 Abs. 2a StVG)
Säulenfassade des Amtsgerichts Frankfurt am Main

03 · Führerscheinentzug & Verkehrsstrafrecht

Führerscheinentzug & Verkehrsstrafrecht

Bei Trunkenheit am Steuer, Drogenfahrten, Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr droht der Entzug der Fahrerlaubnis – häufig kombiniert mit einer Sperrfrist und einem Verkehrsstraf­verfahren.

Wir verteidigen vom ersten Polizeitermin bis zum Urteil. Strategisch bedeutet das: kein voreiliges Geständnis, sorgfältige Prüfung der Beweismittel und eine klare Linie, ob auf Einstellung, geringere Strafe oder Freispruch gespielt wird.

  • Verteidigung im Verkehrsstraf­verfahren (§§ 315c, 316, 142 StGB)
  • Beratung beim ersten Polizeitermin
  • Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist
  • Vorbereitung auf MPU bei drohendem Führerschein­entzug
Führerschein und Punktekonto – Symbolbild MPU-Vorbereitung

04 · Punkte & MPU-Vorbereitung

Punkte & MPU-Vorbereitung

Seit dem reformierten Punktesystem 2014 reicht eine kleinere Häufung an Verstößen, um in den roten Bereich zu rutschen. Besonders betroffen sind Fahrer in der Probezeit, Vielfahrer und Berufs­kraftfahrer.

Wir beraten zum aktuellen Punktestand, helfen bei Einsicht in das Fahreignungs­register und entwickeln eine Strategie für Punktabbau, Aufbauseminare und – wenn nötig – die MPU. Dabei vermeiden wir teure Doppel­seminare und konzentrieren die Vorbereitung auf das, was Ihre Behörde tatsächlich verlangt.

  • Auskunft und Strategie zum Punktestand in Flensburg
  • Begleitung in der Probezeit (§§ 2a, 2b StVG)
  • Vorbereitung auf die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung)
  • Anfechtung von Eignungs­zweifeln der Fahrerlaubnis­behörde

Sofort-Falleinschätzung

Ist Ihr Fall einer von 80 %, in denen Einspruch erfolgreich ist?

Wir prüfen Ihren Fall noch heute – telefonisch, kostenfrei, ohne Mandatsdruck.

+49 69 34868089